AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgend finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmer / für Verbraucher.

Für alle auf dieser Webseite veröffentlichten Angebote gilt, dass Irrtümer und/oder Zwischenverkäufe vorbehalten sind.

Die von uns erstellten Angebote sind stets unverbindlich.
Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Heep Gerüstbau GmbH

für Unternehmer

Stand: Mai 2019

1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden AGB gelten gegenüber Unternehmern für den Verkauf und die Lieferung von Baugeräten, nachfolgend Kunde, soweit zwischen den Parteien nichts anders individuell vereinbart ist.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis derselben durch uns, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Vertragsschluss
2.1 Mit Ausnahme der Eigenschaft „gebraucht“, sind auf der Website und/oder im Katalog befindliche Abbildungen der Waren und deren Beschreibungen unverbindlich, insbesondere keine Zusicherung von bestimmten, insbesondere technischen, Eigenschaften, von Qualität, Verfügbarkeit, Mengen, Form, Farbe oder Gewicht. Die benannten Preise gelten ab Lager (Wiesenstraße 10, 04683 Belgershain-Threna).
2.2 Auf eine Anfrage des Kunden erstellt die Heep Gerüstbau GmbH ein individuelles freibleibendes Angebot.
2.3 Mit der Bestätigung einer Bestellung des Kunden (Auftragsbestätigung) gibt die  Heep Gerüstbau GmbH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Die Bestellung des Kunden ist ein freibleibendes Angebot des Kunden gegenüber der Heep Gerüstbau GmbH zur Abgabe eines verbindlichen Angebots. Die Heep Gerüstbau GmbH erklärt sich zu einer Bestellung des Kunden spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Bestellung, bei elektronisch eingegangenen Bestellungen spätestens innerhalb von drei Werktagen (maßgeblich sind Werktage in Sachsen). Ungeachtet dessen kann die Heep Gerüstbau GmbH den Eingang der Bestellung schriftlich, elektronisch oder telefonisch bestätigen (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung beinhaltet kein verbindliches Angebot der Heep Gerüstbau GmbH zum Vertragsschluss, es sei denn dies wird durch die Heep Gerüstbau GmbH mit der Eingangsbestätigung ausdrücklich erklärt.
2.4 Die Annahme des Angebots durch den Kunden erfolgt durch Unterzeichnung der Auftragsbestätigung. Die Heep Gerüstbau GmbH ist drei Werktage (maßgeblich sind Werktage in Sachsen) an das Angebot gebunden. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann die Heep Gerüstbau GmbH bereitgehaltene Ware anderweitig verwerten.

3. Vertragsgegenstand/Vertragsinhalt
3.1 Die Ersetzung von gebrauchten Bauteilen durch gleichwertige oder kompatible Teile ist zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Die Artikelbezeichnungen (insbesondere im Katalog, auf der Website, im Angebot, in der Bestellung, Eingangsbestätigung, Auftragsbestätigung) der gebrauchten Geräte/Zubehörteile erfassen dementsprechend jeweils auch kompatible Artikel, z.B. erfasst die Bezeichnung „Layher Blitzgerüst“ ebenfalls mit der Baureihe Layher kompatible Blitzgerüste. Gerüstböden können durch andere Belagarten (z.B. Stahl durch Vollholz- oder Robustbeläge) ersetzt werden, so z.B. „30 Stück Stahlbeläge 0,32m breit“ durch „15 Stück Aluminiumbeläge 0,61 m breit“.
3.2 Entsprechend der Ersetzung nach Ziffer 3.1 gilt hinsichtlich der Preise eine Abweichung von 10% unter oder über dem benannten Preis als vereinbart.
3.3 Angesichts der den Vertragsparteien bekannten begrenzten Verfügbarkeit von gebrauchtem Baugerät, berechtigt der Kunde die Heep Gerüstbau GmbH für den Fall, dass gebrauchtes Gerät zum vereinbarten Liefertermin nicht zur Verfügung steht, ihm diese/-n Artikel als kompatible Neuware anzubieten. Die Verpflichtung der  Heep Gerüstbau GmbH zur Lieferung des gebraucht Geräts entfällt insoweit im Rahmen dieser Berechtigung, entsprechend entfällt die Zahlungsverpflichtung des Kunden. Diese Berechtigung erstreckt sich auf die Ersetzung von gebraucht Artikel im Wert von maximal 10% der benannten netto Gesamtsumme (ohne Berücksichtigung der Abweichung nach Ziffer 3.2) vor MwSt, evtl. Skonti, Nachlässen etc. durch Neuware, deren netto Preis (vor MwSt und vor evtl. Skonti, Nachlässen etc.) diese benannte netto Gesamtsumme um maximal 25 % überschreitet. Die Heep Gerüstbau GmbH wird den Kunden hierzu unverzüglich informieren, sobald die Heep Gerüstbau GmbH absehen kann, dass gebraucht Artikel im Umfang von maximal 10% dieser benannten netto Gesamtsumme zum vereinbarten Liefertermin nicht lieferbar sind und ihm ein entsprechendes Angebot über Neuware unterbreiten. Dieses Angebot ist verbindlich und kann vom Kunden innerhalb von drei Werktagen (maßgeblich sind Werktage in Sachsen) angenommen werden. Für die Neuware wird ein neuer Liefertermin vereinbart. Sofern gebrauchte Ware auf dem Gebrauchtmarkt nicht zu beschaffen ist (aufgrund von Lieferausfällen) ist der Verkäufer nicht zur Lieferung verpflichtet. Er hat dann das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

4. Zahlung und Eigentumsvorbehalt
4.1 Die Zahlung des Kaufpreises und bei Lieferung auch die der Lieferkosten ist vor Abholung bzw. vor Lieferung per Überweisung oder in bar zu leisten.
Ist bis zu dem mit dem Kunden vereinbarten Termin für die Abholung oder Lieferung keine Zahlung eingegangen, kann die Heep Gerüstbau GmbH den Aufwand für die weitere Lagerung sowie die Schäden wegen der verzögerten Zahlung geltend machen.
4.2 Erfolgt eine Abholung bzw. Lieferung ohne vorherige vollständige Zahlung von Kaufpreis und Lieferkosten (bei Lieferung), bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Heep Gerüstbau GmbH.
4.3 Aufrechnung und Zurückbehaltung kann der Kunde nur geltend machen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Heep Gerüstbau GmbH anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er zudem nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.4 Vereinbarungen über Rabatt sowie Skonto und Nachlässe werden im Angebot und auch in der Rechnung der Heep Gerüstbau GmbH deutlich ausgezeichnet.
4.5 Rücknahmen von Waren- und Materiallieferungen der Heep Gerüstbau GmbH werden aus der zuvor gestellten Rechnung bzw. bezahlten Summe der gekauften Ware zu einem Abzug in Höhe von 70 % vom Neupreis berechnet. Einen Rechtsanspruch auf die Rücknahme von Waren bzw. Material besteht hierzu nicht.

5. Lieferung bzw. Abholung der Ware
5.1 Die Ware ist vom Kunden am Lager (Wiesenstraße 10, 04683 Belgershain-Threna) abzuholen, wenn nicht die Lieferung vereinbart ist. Für die Lieferung fallen gesondert ausgewiesene individuelle Lieferkosten an, die sich nach Inhalt und Umfang des Auftrags bemessen. Der Termin für Lieferung oder Abholung der Ware wird individuell vereinbart.
5.2 Hat der Kunden die Ware ab Lager zu übernehmen, hat er für eine termingerechte Übernahme der Ware zu sorgen, andernfalls kann die Heep Gerüstbau GmbH den Aufwand für die weitere Lagerung sowie die Schäden wegen der verzögerten Abholung geltend machen.
5.3 Ist mit dem Kunden vereinbart, dass die Ware geliefert wird, wird die Ware nach vorheriger Terminabsprache an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert, sofern nichts anders vereinbart ist. Dabei steht die Einhaltung des Liefertermins unter der Bedingung, dass die Heep Gerüstbau GmbH seinerseits ordnungsgemäß beliefert wird, wenn die Heep Gerüstbau GmbH im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Kunden ein kongruentes Deckungsgeschäft mit seinem Lieferanten abgeschlossen hat. Führt eine falsche oder verspätete Lieferung von Lieferanten der Heep Gerüstbau GmbH zu einem Überschreiten des mit dem Kunden vereinbarten Liefertermins von mehr als 6 Wochen, kann die Heep Gerüstbau GmbH vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn der Kunde erklärt der Heep Gerüstbau GmbH auf entsprechende Aufforderung zuvor, dass er am Vertrag festhalten will. Die Heep Gerüstbau GmbH informiert den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und erstattet ihm bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich. Fälle höherer Gewalt – insbesondere Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Streik und Aussperrung – suspendieren die Lieferpflicht  der Heep Gerüstbau GmbH für die Dauer der Störung im Umfang ihrer Wirkung.
5.4 Ist mit dem Kunden vereinbart, dass die Ware geliefert wird, ist die Heep Gerüstbau GmbH zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks verwendbar ist, die verbleibende Lieferung sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht. Der Kunde kann die Annahme von Teillieferungen verweigern, wenn er berechtigterweise an einer Teillieferung kein Interesse hat.
5.5 Führt höhere Gewalt – insbesondere Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Streik und Aussperrung – zu einem endgültigen, dauerhaften, irreparablem Leistungshindernis, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein solches endgültiges, dauerhaftes, irreparables Leistungshindernis ist regelmäßig das Vorliegen von höherer Gewalt für einen Zeitraum von 6 Wochen.

6. Gewährleistung
6.1 Der Kunde hat handelsrechtliche Untersuchungs- und Rügepflichten zu erfüllen.
6.2 Weist die Neuware einen Mangel auf, beseitigt die Heep Gerüstbau GmbH nach eigener Wahl den Mangel oder tauscht die gelieferte gegen neue Ware um. Die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt die Heep Gerüstbau GmbH, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand nach einem anderen Ort als dem Lieferort verbracht wurde. Sollte die Beseitigung des Mangels bzw. die Lieferung neuer Ware fehlschlagen, kann der Kunde vom Vertrag zurückzutreten oder insoweit den Preis mindern. Mindestens zwei Mangelbeseitigungsversuche sind dem Kunden regelmäßig zumutbar. Bei unerheblichen Pflichtverletzungen ist ein Rücktritt ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
6.3 Weist Gebrauchtware einen Mangel auf, besteht eine Gewährleistung soweit die Heep Gerüstbau GmbH den Mangel bei Vertragsschluss kannte bzw. infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte. Gebrauchte Gerüste sind immer bauüblich verschmutzt (Farb-, Beton- u. Putzspritzer). Verschmutzungen an gebrauchten Gerüstteilen stellen keinen Mangel dar.
6.4 Mängelansprüche verjähren – außer in Fällen des § 438 Abs. 1 Ziff. 2 – innerhalb von einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
6.5. Für eine Mängelbeseitigung ist dem Kunden eine Mitwirkung zuzumuten. Er hat nach Rücksprache für eine Bereitstellung und Verladung bemängelter Ware zu sorgen.

7. Sonstige Haftung
7.1 Die Heep Gerüstbau GmbH haftet für Schäden des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund, die auf der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit beruhen, in voller Höhe.
7.2 Ebenso haftet die Heep Gerüstbau GmbH bei einem sonstigen Schaden, der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Beruht er hingegen auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet die Heep Gerüstbau GmbH bei Verletzung einer Kardinalpflicht (also einer – jedenfalls im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden – Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und auch vertrauen darf) auf vertragstypische Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren.
7.3 Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung aus ProdHaftG sowie für Arglist und/oder Garantien ist unberührt.

8. Gerichtsstand – Erfüllungsort – Rechtswahl – Teilnichtigkeit
8.1 Gerichtsstand der Heep Gerüstbau GmbH ist ausschließlich Leipzig, sofern der Kunde Kaufmann ist. Die Heep Gerüstbau GmbH kann den Kunden aber auch an dessen Geschäftssitz verklagen.
8.2 Erfüllungsort ist Geschäftssitz der Heep Gerüstbau GmbH, sofern der Kunde Kaufmann ist.
8.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
8.4 Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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Für Verbraucher 

Stand: Mai 2019

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden AGB gelten gegenüber Verbrauchern für den Verkauf und die Lieferung von Baugeräten, nachfolgend Kunde, soweit zwischen den Parteien nichts anders individuell vereinbart ist.

2. Vertragsschluss
2.1 Mit Ausnahme der Eigenschaft „gebraucht“, sind auf der Website und/oder im Katalog befindliche Abbildungen der Waren und deren Beschreibungen unverbindlich, insbesondere keine Zusicherung von bestimmten, insbesondere technischen, Eigenschaften, von Qualität, Verfügbarkeit, Mengen, Form, Farbe oder Gewicht. Die benannten Preise gelten ab Lager (Wiesenstraße 10, 04683 Belgershain-Threna).
2.2 Auf eine Anfrage des Kunden erstellt die Heep Gerüstbau GmbH ein individuelles freibleibendes Angebot.
2.3 Mit der Bestätigung einer Bestellung des Kunden (Auftragsbestätigung) gibt die Heep Gerüstbau GmbH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Die Bestellung des Kunden ist ein freibleibendes Angebot des Kunden gegenüber der Heep Gerüstbau GmbH zur Abgabe eines verbindlichen Angebots. Die Heep Gerüstbau GmbH erklärt sich zu einer Bestellung des Kunden spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Bestellung, bei elektronisch eingegangenen Bestellungen spätestens innerhalb von drei Werktagen (maßgeblich sind Werktage in Sachsen). Ungeachtet dessen kann die Heep Gerüstbau GmbH den Eingang der Bestellung schriftlich, elektronisch oder telefonisch bestätigen (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung beinhaltet kein verbindliches Angebot der Heep Gerüstbau GmbH zum Vertragsschluss, es sei denn dies wird durch die Heep Gerüstbau GmbH mit der Eingangsbestätigung ausdrücklich erklärt.
2.4 Die Annahme des Angebots durch den Kunden erfolgt durch Unterzeichnung der Auftragsbestätigung. Die Heep Gerüstbau GmbH ist drei Werktage (maßgeblich sind Werktage in Sachsen) an das Angebot gebunden. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann die Heep Gerüstbau GmbH bereitgehaltene Ware anderweitig verwerten.

3. Vertragsgegenstand/Vertragsinhalt
3.1 Die Ersetzung von gebrauchten Bauteilen durch gleichwertige und kompatible Teile ist zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Die Artikelbezeichnungen (insbesondere im Katalog, auf der Website, im Angebot, in der Bestellung, Eingangsbestätigung, Auftragsbestätigung) der gebrauchten Geräte/Zubehörteile erfassen dementsprechend jeweils auch kompatible Artikel, z.B. erfasst die Bezeichnung „Layher Blitzgerüst“ ebenfalls mit der Baureihe Layher kompatible Blitzgerüste. Gerüstböden können durch andere Belagarten (z.B. Stahl durch Vollholz oder Robustbeläge) ersetzt werden, so z.B. „30 Stück Stahlbeläge 0,32m breit“ durch „15 Stück Aluminiumbeläge 0,61 m breit“.
3.2 Entsprechend der Ersetzung nach Ziffer 3.1 gilt hinsichtlich der Preise eine Abweichung von 10% unter oder über dem benannten Preis als vereinbart.
3.3 Angesichts der den Vertragsparteien bekannten begrenzten Verfügbarkeit von gebrauchtem Baugerät, berechtigt der Kunde die Heep Gerüstbau GmbH für den Fall, dass gebrauchtes Gerät zum vereinbarten Liefertermin nicht zur Verfügung steht,  ihm diese/-n Artikel als kompatible Neuware anzubieten. Die Verpflichtung von Heep Gerüstbau GmbH zur Lieferung des gebraucht Geräts entfällt insoweit im Rahmen dieser Berechtigung, entsprechend entfällt die Zahlungsverpflichtung des Kunden. Diese Berechtigung erstreckt sich auf die Ersetzung von gebraucht Artikel im Wert von maximal 10% der benannten netto Gesamtsumme (ohne Berücksichtigung der Abweichung nach Ziffer 3.2) vor MwSt, evtl. Skonti, Nachlässen etc. durch Neuware, deren netto Preis (vor MwSt und vor evtl. Skonti, Nachlässen etc.) diese benannte netto Gesamtsumme um maximal 25 % überschreitet. Die Heep Gerüstbau GmbH wird den Kunden hierzu unverzüglich informieren, sobald die Heep Gerüstbau GmbH absehen kann, dass gebraucht Artikel im Umfang von maximal 10% dieser benannten netto Gesamtsumme zum vereinbarten Liefertermin nicht lieferbar sind und ihm ein entsprechendes Angebot über Neuware unterbreiten. Dieses Angebot ist verbindlich und kann vom Kunden innerhalb von drei Werktagen (maßgeblich sind Werktage in Sachsen) angenommen werden. Für die Neuware wird ein neuer Liefertermin vereinbart. Sofern gebrauchte Ware auf dem Gebrauchtmarkt nicht zu beschaffen ist (aufgrund von Lieferausfällen) ist der Verkäufer nicht zur Lieferung verpflichtet. Er hat dann das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

4. Zahlung und Eigentumsvorbehalt
4.1 Die Zahlung des Kaufpreises und bei Lieferung auch die der Lieferkosten ist vor Abholung bzw. vor Lieferung in bar oder per Überweisung zu leisten. Ist bis zu dem mit dem Kunden vereinbarten Termin für die Abholung oder Lieferung keine Zahlung eingegangen, kann die Heep Gerüstbau GmbH den Aufwand für die weitere Lagerung sowie die Schäden wegen der verzögerten Zahlung geltend machen.
4.2 Erfolgt eine Abholung bzw. Lieferung ohne vorherige vollständige Zahlung von Kaufpreis und Lieferkosten (bei Lieferung), bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Heep Gerüstbau GmbH.
4.3 Aufrechnung und Zurückbehaltung kann der Kunde nur geltend machen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Heep Gerüstbau GmbH anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er zudem nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Lieferung bzw. Abholung der Ware
5.1 Die Ware ist vom Kunden am Lager (Wiesenstraße 10, 04683 Belgershain-Threna) abzuholen, wenn nicht die Lieferung vereinbart ist. Für die Lieferung fallen gesondert ausgewiesene individuelle Lieferkosten an, die sich nach Inhalt und Umfang des Auftrags bemessen. Der Termin für Lieferung oder Abholung der Ware wird individuell vereinbart.
5.2 Hat der Kunden die Ware ab Lager zu übernehmen, hat er für eine termingerechte Übernahme der Ware zu sorgen, andernfalls kann die Heep Gerüstbau GmbH den Aufwand für die weitere Lagerung sowie die Schäden wegen der verzögerten Abholung geltend machen.
5.3 Ist mit dem Kunden vereinbart, dass die Ware geliefert wird, wird die Ware nach vorheriger Terminabsprache an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert, sofern nichts anders vereinbart ist. Dabei steht die Einhaltung des Liefertermins unter der Bedingung, dass die Heep Gerüstbau GmbH seinerseits ordnungsgemäß beliefert wird, wenn die Heep Gerüstbau GmbH im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Kunden ein kongruentes Deckungsgeschäft mit seinem Lieferanten abgeschlossen hat. Führt eine falsche oder verspätete Lieferung von Lieferanten der Heep Gerüstbau GmbH zu einem Überschreiten des mit dem Kunden vereinbarten Liefertermins von mehr als 6 Wochen, kann die Heep Gerüstbau GmbH vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn der Kunde erklärt der Heep Gerüstbau GmbH auf entsprechende Aufforderung zuvor, dass er am Vertrag festhalten will. Die Heep Gerüstbau GmbH informiert den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und erstattet ihm bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich. Fälle höherer Gewalt – insbesondere Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Streik und Aussperrung – suspendieren die Lieferpflicht von Heep Gerüstbau GmbH für die Dauer der Störung im Umfang ihrer Wirkung.
5.4 Ist mit dem Kunden vereinbart, dass die Ware geliefert wird, ist die Heep Gerüstbau GmbH zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks verwendbar ist, die verbleibende Lieferung sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht. Der Kunde kann die Annahme von Teillieferungen verweigern, wenn er berechtigterweise an einer Teillieferung kein Interesse hat.
5.5 Führt höhere Gewalt – insbesondere Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Streik und Aussperrung – zu einem endgültigen, dauerhaften, irreparablem Leistungshindernis, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein solches endgültiges, dauerhaftes, irreparables Leistungshindernis ist regelmäßig das Vorliegen von höherer Gewalt für einen Zeitraum von 6 Wochen.

6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Weist die Neuware einen Mangel auf, beseitigt die Heep Gerüstbau GmbH den Mangel oder je nach Wahl des Kunden, tauscht die gelieferte gegen neue Ware um. Diese Nacherfüllung erfolgt durch die Heep Gerüstbau GmbH innerhalb einer angemessenen Zeitspanne. Sie erfolgt nicht, wenn die Heep Gerüstbau GmbH die Nacherfüllung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verweigern darf. Während der Nacherfüllung kann der Kunde wegen des Mangels nicht vom Vertrag zurücktreten und nicht den Preis mindern. Sollte die Beseitigung des Mangels bzw. die Lieferung neuer Ware fehlschlagen, kann der Kunde vom Vertrag zurückzutreten oder insoweit den Preis mindern. Mindestens zwei Mangelbeseitigungsversuche sind dem Kunden regelmäßig zumutbar. Heep Gerüstbau GmbH trägt die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.
6.2 Weist Gebrauchtware einen Mangel auf, besteht diese Gewährleistung soweit die Heep Gerüstbau GmbH den Mangel bei Vertragsschluss kannte bzw. infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte. Mängelansprüche bezüglich Gebrauchtware verjähren innerhalb von einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Gebrauchte Gerüste sind immer bauüblich verschmutzt (Farb-, Beton- u. Putzspritzer). Verschmutzungen an gebrauchten Gerüstteilen stellen keinen Mangel dar.
6.3 Für eine Mängelbeseitigung ist dem Kunden eine Mitwirkung zuzumuten. Er hat nach Rücksprache für eine Bereitstellung und Verladung bemängelter Ware zu sorgen.
6.4 Die Heep Gerüstbau GmbH haftet für Schäden des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund, die auf der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit beruhen, in voller Höhe.
6.5 Ebenso haftet die Heep Gerüstbau GmbH bei einem sonstigen Schaden, der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Beruht er hingegen auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet die Heep Gerüstbau GmbH bei Verletzung einer Kardinalpflicht (also einer – jedenfalls im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden -Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und auch vertrauen darf) auf vertragstypische Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren.
6.6 Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung aus ProdHaftG sowie für Arglist und/oder Garantien ist unberührt.

7. Gerichtsstand – Rechtswahl – Teilnichtigkeit
7.1 Gerichtsstand der Heep Gerüstbau GmbH ist ausschließlich Leipzig, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. In diesem Fall, kann die Heep Gerüstbau GmbH den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
7.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
7.3 Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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